Inflationsausgleichsprämie nur noch bis Ende 2024 zahlbar

Der Auszahlungszeitraum endet! Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten die steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlung der Inflationsausgleichs-prämie nur noch bis zum 31. Dezember 2024 gewähren. Die Zahlungen bis zu einem Betrag von 3.000 EUR können zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.